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Ein Umzug ist eine große Veränderung im Leben. Zahlreiche Aufgaben und Herausforderungen warten darauf, von Ihnen gemeistert zu werden.
Oftmals ist es jedoch übersichtlicher von einem Fachmann in Ihre neue Einrichtung begleitet zu werden. Das sind unsere Aufgaben. Unabhängig davon,
ob es ein Privat- oder Firmenumzug ist. Wir bieten Ihnen nicht nur ein breites Leistungsspektrum an, sondern unterstützen Sie tatkräftig mit unseren
erfahrenen und vor allem leistungsfähigen Mitarbeitern in den verschiedensten Bereichen.
Unsere Mission ist es, Ihren Transport oder Umzug so entspannt wie nur möglich zu gestalten. Somit können wir garantieren,
dass Sie stress- und vor allem sorgenfrei Ihrem neuen Lebens- und Arbeitsumfeld entgegensehen.
Wir freuen uns auf Sie! – Ihr Chheena Team
Zufriedenheit ist das A und O und diese erreichen wir nur durch unsere Benefits, die wir als Umzugsunternehmen durch jahrelanger Erfahrung erreichen und garantieren können. Deshalb zählt für uns:
Dank unserer Arbeit gehören Wir erneut zu den Besten. Chheena Umzüge & Dienstleistungen ausgezeichnet von Check 24 zu dem Top Profi 2023.
Dank unserer Arbeit gehören Wir zu den Besten. 5 Sterne Kunden Empfehlung.
Chheena Umzüge & Dienstleistungen ausgezeichnet mit dem AMÖ Zertifikat 2023 der Qualitätskontrolle SVG.
Dank unserer Arbeit gehören Wir zu den Besten. Chheena Umzüge & Dienstleistungen ausgezeichnet von Check 24 zu dem Profi 2019.
Wie leisten TOP Qualität. Chheena Umzüge & Dienstleistungen ausgezeichnet von Immobilien Scout 24 .
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMO-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53 | 65795 Hattersheim
Tel.: 06190 989813 | Fax: 06190 989820
E-Mail: info@amoe.de | Internet: www.amoe.de
Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Das genannte Unternehmen ist Mitglied in einem regionalen Fachverband des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Der Betrieb wurde hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufszugangsbestimmungen – Fachkunde, Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit – behördlich überprüft. Der AMÖ-Spediteur hat sich zu folgender Arbeitsweise verpflichtet:
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